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Richtwertmietzins-Rechner Wien 2026
Berechnen Sie Ihren maximalen gesetzlichen Mietzins nach § 16 Abs. 2 MRG, mit Lagezuschlag, den wichtigsten Zu- und Abschlägen laut MA 25, Betriebskosten und 10 % USt. Sofort, live und kostenlos.
Was ist der Richtwertmietzins?
Der Richtwertmietzins ist der gesetzliche Höchstbetrag für Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG. Er setzt sich zusammen aus dem Richtwert Wien (ab April 2026: 6,74 €/m2) plus gesetzlich geregelten Zu- und Abschlägen für Lage, Stockwerk, Ausstattung und Infrastruktur. Viele Vermieter verlangen mehr. Dieser Rechner zeigt Ihnen, was das Gesetz tatsächlich erlaubt.
6,74 €/m2
Richtwert Wien (Kat A)
ab April 2026
2,50 €/m2
Betriebskosten
Statistik Austria 2025/26
§ 16 Abs. 2 MRG
Rechtsgrundlage
RichtWG
Befristeter Mietvertrag
−25 % auf den Hauptmietzins (§ 16 Abs. 7 MRG; Verträge 1994 bis Juni 2000: −20 %)
Ihr max. Richtwertmietzins
623,04 €
Gesamtmiete brutto / Monat
2,70 €/m²
💬 Was zahlen Sie tatsächlich?
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Orientierungswerkzeug und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben und § 16 MRG, dem RichtWG und den Richtlinien der MA 25 (Stand April 2026). Der Lagezuschlag ist ein grober, bezirksweiter Schätzwert. Alle Ergebnisse werden ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Eine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung der Ergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen. Rechtlich verbindlich ist nur eine Entscheidung der Schlichtungsstelle oder des Gerichts.
Konstanten dieser Berechnung
Richtwert Wien: 6,74 €/m² (April 2026)
Betriebskosten: 2,70 €/m² (Statistik Austria 2025/26)
Normwohnungs-GKA: 347,99 €/m² (§ 3 Abs. 2 RichtWG)
Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe gem. § 16 Abs. 2 MRG und keine Rechtsberatung. Sie erfolgt ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; eine Haftung für Schäden aus der Verwendung ist ausgeschlossen. Rechtlich bindend ist nur ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder dem Gericht. Die Anfechtung ist bei unbefristeten Verträgen binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss möglich (§ 16 Abs. 8 MRG).
← Zurück zur Rechner-ÜbersichtWie funktioniert der Rechner?
- 1Adresse & Wohnungsdaten eingeben: Geben Sie Adresse, Nutzfläche, Mietvertragsdatum und Ausstattungskategorie ein. Anhand der Adresse rufen wir den amtlichen Lagezuschlag der Stadt Wien (MA 25) ab, passend zum Datum Ihres Mietvertrags.
- 2Lage und Ausstattung wählen: Wählen Sie Stockwerk, Fernblick, Ruhelage und Lärmbelastung. Aktivieren Sie vorhandene Gebäude- und Wohnungsmerkmale per Toggle, z. B. Lift, Balkon, Terrasse oder Dachbodenabteil. Ohne Lift gilt ab dem 2. Stock ein Abstrich von 4 % pro Stock.
- 3Live-Ergebnis ablesen: Der maximale Richtwertmietzins wird in Echtzeit berechnet, aufgeschlüsselt nach Richtwertzins, Lagezuschlag, Betriebskosten und USt. Optional können Sie Ihre tatsächliche Miete eingeben und die Differenz sehen.
- 4PDF herunterladen: Laden Sie die vollständige Berechnung als PDF herunter, mit allen Zu-/Abschlägen, Konstantenangaben und einem rechtlichen Hinweis.
Welche Zu- und Abschläge gibt es?
Lage & Stockwerk
Souterrain bis ab 7. Stock: -15 % bis +9 %. Ohne Lift ab dem 2. Stock: -4 % pro Stock. Besondere Ruhelage: +10 %. Fernblick: bis +5 %. Lärmbelastung: bis -20 %.
Gebäude-Ausstattung
Lift +9,09 %, Zentralheizung +3,55 %, Waschküche +1,82 %, Gegensprechanlage +1 % und mehr.
Wohnungs-Ausstattung
Garten +10 %, Terrasse +5 %, Zweitbad +5 %, Balkon +2,5 %, Dachbodenabteil +2,5 %, Parkett +3 % u. v. m.
Abschläge
Kein Kellerabteil -2,5 %, Bad und WC im selben Raum -2,5 %, Dachschrägen -5 %, Gangküche -5 %, schlechter Zustand -10 %. Kategorie B: -25 %, Kategorie C: -50 %.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Dieser Rechner ist ein unverbindliches Orientierungswerkzeug und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben und § 16 Abs. 2 MRG, dem Richtwertgesetz (RichtWG) sowie den Richtlinien der MA 25 zur Ermittlung des Richtwertzinses. Der Lagezuschlag wird als grober, bezirksweiter Schätzwert berechnet; der tatsächliche Wert hängt vom Grundkostenanteil der konkreten Lage ab und wird von der MA 25 adressgenau ermittelt. Die Zu- und Abschläge sind Rahmenwerte, die im Einzelfall abweichen können. Die Anfechtung einer überhöhten Mietzinsvereinbarung ist bei unbefristeten Verträgen binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss möglich (§ 16 Abs. 8 MRG). Die Ergebnisse dienen lediglich als erster Anhaltspunkt und ersetzen keine individuelle Prüfung des Mietvertrags und der Liegenschaft.
Der Rechner wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt altbaumiete.at keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnungsergebnisse. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere MRG und RichtWG), die Rechtsprechung sowie die konkreten vertraglichen Vereinbarungen. Eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Verwendung der Berechnungsergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich eine Entscheidung der zuständigen Schlichtungsstelle oder des Gerichts.
Quellen: Statistik Austria, Richtwerte und Kategoriebeträge ab 1. April 2026 · § 16 Abs. 2 bis 8 MRG (Richtwertmietzins, Lagezuschlag, Befristungsabschlag) · § 3 Abs. 2 RichtWG (Normwohnungs-Grundkostenanteil) · MA 25 Wien, Richtlinien für die Ermittlung des Richtwertzinses (Zu- und Abschläge) · MA 18 Stadtplanung Wien (Gebietstypen-Klassifikation)
