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Gilt der Richtwertmietzins für meine Wohnung?
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrer Wohnung und erfahren Sie sofort, ob der gesetzliche Richtwertmietzins nach § 16 Abs. 2 MRG gilt oder ob eine Ausnahme greift.
Was ist der Richtwertmietzins?
Der Richtwertmietzins ist die gesetzliche Obergrenze für Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG. Er setzt sich aus dem Grundbetrag (dem sogenannten Richtwert, in Wien ab April 2026: € 6,74/m²) zuzüglich zulässiger Zuschläge und abzüglich Abschläge zusammen. Ob er gilt, hängt von Gebäudealter, Mietvertragsdatum, Wohnungsart und mehreren gesetzlichen Ausnahmen ab. Genau das prüft dieser Check.
Wozu nutzen Sie die Wohnung?
Wie funktioniert der Check?
- 1Drei Phasen: Der Check ist in Basis-Check, Gebäude-Check und Wohnungs-Check gegliedert. Innerhalb jeder Phase erscheinen die Fragen Schritt für Schritt, thematisch zusammengefasst, nicht als langer Fragebogen.
- 2Sofortige Ausschlüsse: Sobald eine K.O.-Bedingung erkannt wird (z. B. Vollausnahme bei Kleingebäude, Eigentumswohnung im Neubau, freifinanzierter Neubau nach 1953, GBV-Wohnung), werden Sie direkt zum Ergebnis geleitet, ohne alle Fragen beantworten zu müssen.
- 34 mögliche Ergebnisse: Richtwert gilt ✅ / Richtwert gilt nicht 🚫 / Sonderfall mit Prüfbedarf ⚠️ / Älterer Vertrag mit anderem Mietzinssystem 📅, jeweils mit konkreter Begründung und Rechtsgrundlage.
Wann gilt der Richtwert? Kurz erklärt
Richtwert gilt
Mietvertrag ab 1. März 1994 + Vollanwendungsbereich MRG (Baubewilligung vor 1. Juli 1953 oder geförderter Neubau, mehr als 2 Wohnungen, Hauptmiete) + Ausstattungskategorie A, B oder C.
Vollausnahmen
Kleingebäude (max. 2 Wohnungen), Dienst-/Werkswohnungen, Ferienwohnungen: MRG gilt gar nicht. GBV-Wohnungen: WGG statt MRG.
Teilausnahmen
Freifinanzierte Neubauten (Baubewilligung nach 30.6.1953), Eigentumswohnungen in Neubauten (nach 8.5.1945), Dachbodenausbauten (nach 2001), Zubauten (nach 2006): nur Kündigungsschutz, kein Richtwert.
Sonderfälle
Denkmalschutz oder Wohnung über 130 m² (Kat. A/B): angemessener Mietzins statt Richtwert möglich; individuelle Prüfung nötig.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Dieser Rechner ist ein unverbindliches Orientierungswerkzeug und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben und §§ 1, 15a und 16 MRG. Die tatsächliche Anwendbarkeit des Richtwertmietzinses hängt von weiteren Umständen ab (z. B. Datum der Baubewilligung, Wohnbauförderung, Haupt- oder Untermiete), die nur durch eine individuelle Prüfung des Mietvertrags und der Liegenschaft vollständig geklärt werden können. Die Ergebnisse dienen lediglich als erster Anhaltspunkt und ersetzen keine individuelle Prüfung des Mietvertrags und der Liegenschaft.
Der Rechner wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt altbaumiete.at keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnungsergebnisse. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere MRG und RichtWG), die Rechtsprechung sowie die konkreten vertraglichen Vereinbarungen. Eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Verwendung der Berechnungsergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich eine Entscheidung der zuständigen Schlichtungsstelle oder des Gerichts.
